Übersicht deutscher Social Media Guidelines

An dieser Stelle finden sie eine Zusammenstellung verschiedenster deutschsprachiger Social Media Guidelines von Unternehmen, Kommunen sowie öffentlichen Einrichtungen. Die ursprüngliche Sammlung stammt von Christian Buggisch und wurde von Arbeit und Leben NRW erweitert.

1&1: Social Media Guidelines

achtung!: Social Media Kompass (auf Slideshare)

audible.de: Social Media Richtlinien

Bayerisches Jugendrotkreuz: Social Media Policy (PDF)

BDKJ Bund der Deutschen Katholischen Jugend: Social Media Guidelines

Berliner Feuerwehr: Social-Media-Guideline (PDF)

Bibliothek der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg: Social Media Policy (in Anlehnung an ZBW, s. u.)

Caritas: Social Media Leitfaden

Cirquent: Social Media Guidelines – Derzeit leider offline

CompuSafe Data Systems AG: Social Media Guideline

CreditPlus Bank: Social Media Leitlinien

Daimler: Blogging Guideline (PDF)

Daimler: Social Media Leitfaden (PDF)

DATEV: Social Media Guidelines

Deutsche Bahn: DB-Mitarbeiter-Kompass Social Media (Video)

Deutsche Bischofskonferenz: Social Media Guidelines für kirchliche Mitarbeiter

Deutsche Post DHL: Social Media Guidelines (PDF)

Deutsche Telekom: Grundsätze für die Nutzung von Social Media

Deutscher Olympischer Sportbund: IOC Richtlinien für Social Media (PDF)

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Social Media Guidelines 2012

DFKOM: Social Media Guidelines (auf Slideshare)

Diakonie Württemberg: Social Media Guidelines

dkd Internet Service GmbH: Social-Media-Guidelines

EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz: Social Media Policy (PDF)

EquityStory AG: Social Media Guidelines

flinc: Social Media Guidelines

Fraunhofer: Social Media

GfK: Social Media Guidelines (PDF)

Glashaus: Social Media Guidelines

Gobasil: 10 goldene Regeln (PDF) – Derzeit leider offline

GREY: Social Media Guidelines (auf Slideshare)

Hamburg: Hinweise, Rahmenbedingungen und Beispiele (PDF)

HTW Berlin: Social Media Guidelines

Intel: Richtlinien für Social Media

Jugendhaus Hardehausen: Social Media Guidelines

Klenk & Hoursch: Social Media Guidelines

Kodak: Social Media Richtlinien (PDF)

Krones: Tipps für den Umgang mit Social Media (PDF)

Laub & Partner: Social Media Guidelines (auf Slideshare)

LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Tipps und Regeln (PDF)

MAN: Social Media Guideline (PDF)

MATERNA: Social Media Guidelines (PDF)

NDR Norddeutscher Rundfunk: Regeln (aus zweiter Hand)

Nvidia: Richtlinien für soziale Medien (Social Media)

o2/Telefonica Germany: Social Media Guidelines (PDF)

Österreich Werbung: Travel 2.0 Hands-On Social Media Guide (PDF)

QSC: Social Media Guidelines

Rheinland-Pfalz Tourismus: Social Media Guideline (PDF)

Roche: Grundsätze für Social Media (PDF)

Rotes Kreuz Österreich: Social Media Policy (PDF)

SRF Schweizer Radio und Fernsehen: Social Media Leitlinien (PDF)

Scout 24: Social Web Guideline – Derzeit leider offline

SNT: SocialMedia Guidelines (auf Facebook)

Stadtbücherei Erkrath: Social Media Guidelines (auf Facebook) – Derzeit leider offline

Technische Hochschule Mittelhessen: Social Media Guidelines

Tchibo: Herr Bohne geht ins Netz (Video)

TIB/UB – Leibniz Universität Hannover: Social Media Guidelines (PDF)

TNT Express: Leitfaden für Mitarbeiter zum Umgang mit Social Media (PDF)

Tomorrow Focus: Social Media Guidelines

Universität Bielefeld: Leitlinien für Social Media

vibrio: Social Media Guidelines

Voestalpine: Social Media Manual (auf Slideshare)

VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr: Ihr Fahrplan durch das Social Web (Video)

Wagner Group: Social Media Tipps – Derzeit leider offline

Wien: Social Media Guidelines (PDF)

Wiener Stadtwerke: Social Media Guidelines sowie Social Media? Sicher! (beide PDF)

XoC: Social Media Guidelines

ZBW: Social Media Guidelines

→ Download der Übersicht als Excel-Tabelle.

Weitere nützliche Links zum Thema Social Media Guidelines bietet die Hans Böckler Stiftung an dieser Stelle, während der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., kurz Bitkom, Unternehmen Tipps zur Erstellung und zum Gebrauch besagter Leitfälden in diesem PDF gibt. Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. ließ es sich nicht nehmen, zehn gute Netz-Tipps an Unternehmen und ihre Mitarbeitenden zu richten.


Über Hinweise zu weiteren Social Media Guides in den Kommentaren freue mich, können aber gerne auch anonym eingesendet werden.

Facebook liest Chatgespräche mit

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass Facebook gezielt private Chatgespräche von einer Software überwachen lässt, um verdächtige Gespräche gegebenenfalls man Angestellten überwachen zu lassen.

Dies geschehe laut Facebook um beispielsweise Minderjährige vor Sexualstraftätern, die über Facebook Kontakt aufnehmen, zu schützen. Die permanente Auswertung aller Nutzerinnen und Nutzer macht jedoch Datenschutzorganisationen viele Sorgen.

In seiner Kolumne bei Spiegel Online fordert Sascha Lobo nun, das Briefgeheimnis ans digitale Zeitalter anzupassen und auch Chatgespräche einzubeziehen.

 

Den Artikel findet sich hier

Das neue Meldegesetz – Ein Datenschutzalptraum?

CC by Charles Fettinger

Letzten Freitag kam es im Bundestag zu einer umstrittenen Gesetzesänderung. Sollte der Bundesrat den Änderungen des Meldegesetzes zustimmen, wäre es Einwohnermeldeämtern zukünftig gestattet, die Daten der Bürgerinnen und Bürger ungefragt an Werbefirmen verkaufen.

Bislang benötigten sie hierfür eine Zustimmung der betreffenden Personen. Das neue Gesetz sieht jedoch vor, dass Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten aktiv widersprechen müssen.

Ein Widerspruch ist laut Gesetz jedoch nicht möglich, „wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“ Die bedeutet, dass Adresshändler Daten gegen den Willen der Betroffenen überprüfen kann.

Nachdem in der Presse zunächst erstaunlich wenig zu lesen war, berichten nun einige große Portale und Tageszeitungen über die Gesetzesänderung.

heise.de

spiegel,de

Googles kleine Konkurrenten

Ein Artikel bei Heise-Online berichtet über bereits auf diesem Blog angesprochene Alternativen zu Google.

Durch sein immer stärker ausgebauten Angebot hat Google in letzter Zeit viele Nutzerinnen und Nutzer vergrault, da immer stärker Zusatzdienste in die Suchergebnisse einfließen.

Diese Manipulation der Ergebnisse bereiten neben den bekannten datenschutzrechtlichen Bedenken vielen Nutzerinnen und Nutzern Sorgen. Aus diesem Grund verzeichnen Suchmaschinen wie DuckDuckGo seit einigen Monaten starken Benutzerzuwachs.

Link zum Artikel

Twitter – Willkommen auf der dunklen Seite?

Foto von James Jeffrey

Gestern kündigte Twitter an, ein „maßgeschneidertes Vorschlagssystem“ einzuführen.

Hierzu werden Nutzerdaten, die  beispielsweise auf Internetseiten gesammelt werden, auf den Twitter-Buttons oder ähnliche Angebote eingebunden sind, ausgewertet.

Mit dem Wissen welche Dienste von den Nutzerinnen und Nutzern besonders oft besucht werden, möchte Twitter es erleichtern, für einen selbst relevante Inhalte zu finden und neuen Profilen zu folgen.

Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung des Services klingt, entpuppt sich schnell als bedenklich für den Datenschutz. Das Surfverhalten wird nicht nur innerhalb von Twitter, sondern auch auf externen Seiten, welche Plugins von Twitter integriert, haben aufgezeichnet und ausgewertet.

Diese Daten könnten nicht nur zu den eben beschriebenen Zwecken, sondern auch für Werbung benutzt werden. Eine solche Nutzung wird jedoch von Twitter bestritten und es wird darauf verwiesen, dass Daten nach 10 Tagen gelöscht werden sollen.

 

Weitere Informationen bei Spiegel-Online

Big Google is watching you!

Wir alle erinnern uns noch an die Zeit, als Google mit seinen schwarzen Kamerawagen durch deutsche Großstädte gefahren ist, um Bildmaterial für seinen Dienst „Google Street-View“ zu sammeln. Viele fühlten sich durch das Abfotografieren ihrer Häuser in ihrer Privatsphäre gestört und so kam es zu einer großen Widerspruchsaktion und viele Häuser wurden nachträglich verpixelt.

Bereits vor zwei Jahren musste Google jedoch zugeben, dass bei den Kamerafahrten nicht nur Fotos gemacht wurden, sondern auch mit Hilfe einer speziellen Software auf offene W-Lan Netze zugegriffen wurde. So wurden auch Teile gesendeter Emails oder Internetseiten, die besucht wurden, protokolliert.

Von Google wurde dieser Zwischenfall damals als Fehler und so nicht beabsichtigt dargestellt. Die Schnüffelsoftware sei unbeabsichtigt in die Street-View-Software gelangt.

Nun wurde jedoch bekannt, dass es sich bei der massenhafter Spionage keineswegs um ein Missgeschick handelte, sondern das mehrere Mitarbeiter von der Nutzung der Software wussten. Ein Mitarbeiter kam auf die Idee die Daten zu sammeln, um „andere Google-Dienste zu verbessern.“ Außerdem wurde sich wohl anschließend firmenintern über die Auswertung der Daten unterhalten.

Weitere Details kann man bei Spiegel Online nachlesen.

Der Cloud, der man nicht traut

Foto von akakumo (cc)

Schon länger bieten Anbieter wie Dropbox oder Apple die Möglichkeit, eigene Daten in einer sogenannten Cloud zu speichern. Die Daten liegen dann auf den Servern des jeweiligen Unternehmens.

Dies hat den Vorteil, dass man von überall und mit verschiedenen Geräten wie Handys oder Tablet-PCs auf die eigenen Daten zugreifen kann. Besonders einfach ist diese Funktion bei Apple, wo  z.B.Fotos, die mit dem IPhone fotografiert werden, automatisch in die Cloud hochladen werden, und so für alle Geräte verfügbar sind.  Mit Google Drive bietet nun auch ein weiterer Großkonzern kostenlosen Speicherplatz im Internet an und verknüpft diesen mit seinen zahlreichen Diensten.

Der sehr bekannte Dienst Dropbox bietet einem momentan 2 Gigabyte freien Speicher, der jedoch durch das Anwerben anderer Benutzerinnen und Benutzer vergrößert werden kann. Google und Amazon bieten einem 5 GB, Microsoft sogar 7. Wer mehr Platz braucht, muss monatlich zahlen.

Die gespeicherten Daten sind oftmals sicherer vor einem Festplattencrash, Diebstahl oder anderem Datenverlust geschützt. Es gibt auch Funktionen, mit denen man anderen Nutzern die Daten zugänglich machen kann, um z.B. Urlaubsfotos im Freundeskreis zu verschicken.

Problematisch bleibt jedoch der Datenschutz. Sobald ich meine Daten auf die Server des Anbieters hochgeladen habe, ich es für mich nicht mehr möglich zu überprüfen, was mit diesen geschieht. Werden sie für Werbezwecke durchsucht, sind sie durch eine falsche Einstellung auch für andere Benutzerinnen und Benutzer zugänglich? Haben Ermittlungsbehörden (in den meisten Fällen amerikanische) Zugriff auf meine Daten? Außerdem kann es immer passieren, dass ein Anbieter seinen Dienst einstellt und meine Daten nicht mehr verfügbar sind.

Spiegel Online bietet eine Anleitung, wie man seine Daten vor der Übertragung in die Cloud verschlüsseln kann. Dann kann der Anbieter auf diese nicht mehr zugreifen. Grundsätzlich sollte man sich immer überlegen, ob man sensible Daten wie etwas Fotos überhaupt „in der Cloud“ ablegen möchte, denn die hierdurch gewonnene Bequemlichkeit ist eventuell teuer erkauft.

Vorratsdatenspeicherung: Eine Zusammenfassung

Foto von Christoph Jürgens (cc)

Schon seit Jahren streiten CDU und FDP über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Besonders Innenminster Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger scheinen in ihren gegenteiligen Positionen momentan keinen Kompromiss finden zu können. Doch worum geht es eigentlich genau? Hier eine kurze Zusammenfassung:

Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um eine Speicherung verschiedener Kommunikationsdaten durch öffentliche Stellen, ohne das ein Verdacht gegen einzelne Personen vorliegt. Betroffen sind hiervon pauschal alle Bürgerinnen und Bürger. Telekommunikationsdienste solle verpflichtet werden, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern.

Was soll gespeichert werden?

Durch die Vorratsdatenspeicherung soll erfasst werden, mit wem man per Email, SMS oder Telefonanruf kommuniziert und die jeweilige Uhrzeit der Kommunikation. Bei einer Handynutzung soll außerdem noch der Standort mitgespeichert werden. Der Inhalt der Nachrichten soll nicht gespeichert werden. Außerdem soll bei einer Internetnutzung die IP-Adresse des Anschlusses und die Dauer der Nutzung protokolliert werden. Ohne eine Vorratsdatenspeicherung müssen solche Daten von den Internetanbietern, sofern nicht zu Kostenabrechnungen notwendig, sofort gelöscht werden, oder werden überhaupt nicht erhoben.

Warum wird immer noch darüber diskutiert?

Nachdem die Vorratsdatenspeicherung schon eingeführt war, wurde sie durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt und 2010 für verfassungswidrig erklärt. Da es sich aber um eine EU-Richtlinie handelt, ist Deutschland gezwungen eine Speicherung langfristig umzusetzen. Ein EU-Ultimatium zu einer Umsetzung läuft diese Woche ab.

Welche verschiedenen Ansätze gibt es?

Von der FDP wird eine so genannte Quick-Freeze Methode bevorzugt. Bei dieser muss es erst einen klaren Verdacht geben, bevor die Daten auf eine richterliche Anweisung hin gesammelt werden dürfen. Es wird jedoch auch hier über eine siebentägige Speicherung der Daten nachgedacht. Die Gegnerinnen und Gegner dieser Methode wie Innenminster Friedrich (CSU) bemängeln, dass alle Verbindungen, die vor dieser Anordnung stattfanden, nicht verwertbar sind. Fraglich ist auch, wie schwer eine Straftat sein muss, damit Daten an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden müssen. Außerdem ist die Frage strittig, wie lange Daten allgemein gespeichert werden sollen. Die Union fordert eine sechsmonatige Speicherung.

Was wird kritisiert?

Datenschutzorganisationen kritisieren, dass die Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig wäre, da klassische Maßnahmen von Ermittlungsbehörden zur Strafaufklärung ausreichend seien, und mit den erhobenen Daten ohnehin nur vergangenheitsbezogen ermittelt werden könne. Außerdem sei das Missbrauchsrisiko sehr hoch und alle Bürgerinnen und Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Die Datenspeicherung verstoße ebenfalls gegen deutsches und europäisches Recht.